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[D.] Kundgebungen am 1. Mai 1968
Der Bundeskanzler gibt eine ihm vorliegende Meldung bekannt, nach der mit einem unruhigen Verlauf der Kundgebungen am 1. Mai 1968 zu rechnen ist. 18 In der folgenden Erörterung, an der der Bundeskanzler sowie die Bundesminister Brandt, Leber und Wehner teilnehmen, wird auch eine Mitteilung des Vorsitzenden des DGB erwähnt, wonach an den gewerkschaftlichen Kundgebungen dieses Tages - mit Ausnahme von Köln und Göttingen - keine Studentengruppen aktiv teilnehmen sollen. Der Bundeskanzler bittet Bundesminister Benda, in Zusammenarbeit mit den Innenministern der Länder den Kundgebungen des 1. Mai seine besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 19
Fußnoten
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Siehe 120. Sitzung am 17. April 1968 TOP H. - Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) waren zum Maifeiertag 1968 gewaltsame Ausschreitungen kommunistischer und anderer linksradikaler, insbesondere studentischer Gruppierungen zu erwarten. Nachdem der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Forderungen von Vertretern der Studentenbewegung nach Rednerauftritten auf Gewerkschaftsveranstaltungen zurückgewiesen habe, befürchte der DGB Störungen seiner Veranstaltungen zum 1. Mai 1968. Vgl. das Schreiben des BfV an das Bundeskanzleramt vom 24. April 1968 und dessen Vermerk vom 29. April 1968 in B 136/6582.
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Fortgang TOP 2 dieser Sitzung.