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1. Beschlussfassung über die Leitgedanken für die Sozialreform
a. Die gesellschaftlichen Tatbestände und ihre Bedeutung für die Sozialreform
Ministerialdirektor Dr. Jantz [BMA] trägt vor, daß in die Ausarbeitung des Interministeriellen Ausschusses vom 28.9.1955 über die „gesellschaftlichen Tatbestände" die in der letzten Ministerausschußsitzung beschlossenen Anregungen von Bundesminister Dr. Schäfer eingearbeitet worden seien 3. Staatssekretär Hartmann [BMF] erinnert daran, daß der Bundesminister der Finanzen in der letzten Ministerausschußsitzung einen Zusatzwunsch an dem Bericht über die „gesellschaftlichen Tatbestände" zu Protokoll gegeben habe. Über diesen Antrag sei bisher noch nicht entschieden worden. Er wolle ausdrücklich einen entsprechenden Vorbehalt machen und bittet, den genannten Zusatz in den Bericht aufzunehmen.
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Siehe 2. Sitzung des Ministerausschusses für die Sozialreform am 14. Sept. 1955 TOP 2. - Die Ausarbeitung des Interministeriellen Ausschusses „Gesellschaftliche Tatbestände und ihre Bedeutung für die Sozialreform" wurde dem Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 28. Sept. 1955 zur Beratung und Beschlußfassung im Ministerausschuß am 7. Okt. 1955 mit dem Hinweis übersandt, daß sie um die auf der 2. Sitzung des Ministerausschusses für die Sozialreform am 14. Sept. gemachten Änderungsvorschläge ergänzt worden sei (Ausarbeitung in B 136/36235). Die Ausarbeitung stimmt im Wortlaut mit der Vorlage des Interministeriellen Ausschusses vom 13. Sept. („Leitgedanken für die Refom der sozialen Sicherung", Teil B) für die 2. Sitzung des Ministerausschusses überein. Bei den durch das Generalsekretariat vorgenommenen Ergänzungen handelt es sich um die im Kanzleramt am 13. Sept. 1955 gestrichenen Passagen, deren Wiederaufnahme in den Text Schäfer in der 2. Sitzung des Ministerausschusses dann beantragt hatte. Auf einen Abdruck der Vorlage für die 3. Sitzung wurde angesichts der Textgleichheit mit der Vorlage für die 2. Sitzung verzichtet. - Vgl. zur 3. Sitzung des Ministerausschusses auch die Ministervorlage des Generalsekretärs vom 6. Okt. 1955 in B 149/392.
Mit dem von Staatssekretär Hartmann erklärten Vorbehalt wird der Bericht des Interministeriellen Ausschusses vom 28.9.1955 über die „gesellschaftlichen Tatbestände und ihre Bedeutung für die Sozialreform" gebilligt.