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1. Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und der DP betreffend Wirtschaftskonzentration (Bundestagsdrucksache Nr. 702), BMWi
Der Vorsitzende teilt mit, mehrere Bundesressorts hätten darum gebeten, den vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeiteten Entwurf einer Antwort auf die Große Anfrage der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und DP zur Frage der Wirtschaftskonzentration noch nicht in der heutigen Sitzung des Kabinettsausschusses zu erörtern 2. Die Behandlung dieses Punktes werde daher bis zur nächsten Sitzung des Kabinettsausschusses zurückgestellt.
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Vorlage des BMWi vom 25. März 1959 in B 102/14965 und B 136/135, weitere Unterlagen in B 102/14966 bis 14968 und B 126/51557. - Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der DP hatten in ihrer Großen Anfrage vom 4. Dez. 1958 mit Verweis auf die Regierungserklärung vom 29. Okt. 1957 in neun Teilfragen um Auskunft gebeten, welches Verständnis die Bundesregierung von wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch unerwünschten Konzentrationen habe und welchen Umfang diese in der Wirtschaft hätten (Fragen 1 bis 3). Angesprochen waren Einflüsse der Kreditwirtschaft, der kommunalen Wirtschaftsförderung und der Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Fragen 4 bis 6) auf die Konzentrationsvorgänge ebenso wie die der unterschiedlichen Belastung zwischen lohn- und kapitalintensiven Wirtschaftszweigen durch die Bemessung der gesetzlichen Sozialabgaben (Frage 7). Zudem hatten die Fraktionen die Bundesregierung aufgefordert, konzentrationsfördernde gesetzliche Bestimmungen zu benennen und Maßnahmen zu ergreifen, die für eine gesunde Wirtschaftsstruktur sorgen sollten (Fragen 8 und 9).
Nach Auffassung des Vorsitzenden ist der bisher erstellte Entwurf für die Beantwortung der Großen Anfrage zu umfangreich. Er spricht sich dafür aus, den Text der Erklärung kürzer zu fassen. Der Bundesminister der Finanzen bittet darum, die weiteren vorbereitenden Arbeiten dennoch zügig voranzutreiben. Hierzu erklärt Dr. Langer, daß die Arbeiten bereits ab morgen in verschiedenen Arbeitskreisen aufgenommen werden sollen. Diese Arbeiten seien in etwa 8 Tagen beendet. In 14 Tagen könne der Entwurf der Beantwortung dann seine letzte Abstimmung im Kabinettsausschuß erfahren. Es werde angestrebt, für die abzugebende Erklärung eine Kurzfassung vorzuschlagen, während weitere Einzelheiten über den Fragenkreis dem Bundestag in einer Drucksache zur Kenntnis gebracht werden könnten.
Der Bundesminister für Wohnungsbau bemerkt, daß die Wohnungswirtschaft in dem bisher erstellten Entwurf nicht berücksichtigt worden sei 3. Er bittet darum, diesem Bereich bei der Beantwortung der Großen Anfrage den gebührenden Raum zu widmen. Der Vorsitzende sagt dies zu 4.