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[A. Förderung des Mittelstandes durch das ERP-Sondervermögen]
Außerhalb der Tagesordnung berichtet der Vorsitzende von den Bestrebungen, das ERP-Vermögen künftig ausschließlich für die Förderung des Mittelstandes zu verwenden 18. Die Frage sei daher, inwieweit man das Sondervermögen in Zukunft für diese Zwecke freimachen könne und insbesondere in welchem Umfange es durch Bindungsermächtigungen für die Zukunft bereits belastet sei. Der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes erklärt sich daraufhin bereit, in der nächsten Sitzung des Kabinettsausschusses eingehend zu berichten über die Möglichkeiten, in Zukunft das ERP-Vermögen für die Förderung des Mittelstandes zu verwenden 19.
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Zur Bürgschaftsaktion für den Mittelstand siehe 57. Ausschusssitzung am 4. Sept. 1956 TOP A (Kabinettsausschuß für Wirtschaft 1956-57, S. 261 f.), zur Mittelstandsförderung im Rahmen der Steuerreform siehe 11. Kabinettssitzung am 29. Jan. 1958 TOP 2 (Kabinettsprotokolle 1958, S. 111-113) und TOP 1 dieser Sitzung, zum ERP-Wirtschaftsplan 1957 vgl. 173. Kabinettssitzung am 1. März 1957 TOP 2 (Kabinettsprotokolle 1957, S. 169). Zu den bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung für den Mittelstand auf den Gebieten der Steuerpolitik (Einkommensteuer und Notopfer Berlin, Umsatz- und Gewerbesteuer), der Kreditwirtschaft (Kredite, Zuschüsse, Bürgschaften), der Sozialpolitik (u. a. Altersversorgung des Handwerks) und der Wettbewerbssicherung vgl. den Vermerk des BMWi vom 30. Juli 1957 in B 136/2433, weitere Unterlagen in B 102/14912.
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