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7. Frachthilfe für Kohlentransporte
Ministerialdirektor Dr. Vialon teilt mit, daß sich die beteiligten Bundesressorts inzwischen über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Frachthilfen geeinigt hätten 40. Er bittet dringend darum, bis dahin nichts in der Öffentlichkeit über die vorgesehene Gestaltung der Frachthilfen bekannt werden zu lassen. Staatssekretär Dr. Westrick unterstreicht dieses Bedürfnis.
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Siehe 94. Kabinettssitzung am 3. Febr. 1960 TOP 3 (Kabinettsprotokolle 1960, S. 99 f.) und 22. Ausschusssitzung am 26. Febr. 1960 TOP A. - Der Deutsche Bundestag hatte am 9. März 1960 zu dem von ihm beschlossenen Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes vom 26. April 1960 (BGBl. I 241) die Entschließung verabschiedet, eine Frachthilfe für Kohlentransporte zu gewähren (Stenographische Berichte, Bd. 45, S. 5725-5737). Die Ressorts hatten sich darauf geeinigt, dass die Frachthilfe ab dem 1. Juli 1960 gezahlt werden und auch für Staaten außerhalb des GATT gelten solle. Die Frachtvergünstigung sollte bei den Eisenbahnen und der Binnenschifffahrt in Form einer einheitlichen Pauschale in Höhe von 8,6% der geltenden Tarife gewährt werden. Vgl. dazu den Vermerk des BMWi vom 2. Juni 1960 in B 102/33500. - Richtlinien des BMWi über die Gewährung einer Frachthilfe für Kohlentransporte aus dem Aufkommen der Heizölsteuer vom 28. Juni 1960 in BAnz. Nr. 123 vom 30. Juni 1960, S. 1.