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[D.] Änderung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, insbesondere zu den Entwicklungsländern
Es wird festgestellt, daß sich die Mitglieder des Kabinettsausschusses über die vom Bundesminister für Wirtschaft vorgeschlagenen Änderung von § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzentwurfs (gemäß einer gleichzeitig verteilten Unterlage) und über die Streichung von § 2 des Gesetzentwurfes einig sind 46.
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Siehe 20. Ausschusssitzung am 10. Nov. 1959 TOP 2 und 91. Kabinettssitzung am 13. Jan. 1960 TOP 3 (Kabinettsprotokolle 1960, S. 69), vgl. auch TOP 5 dieser Sitzung. - Vermerk des BMWi vom 17. Sept. 1960 mit einem Änderungsvorschlag vom 12. Sept. 1960 zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland (BR-Drs. 17/60, BT-Drs. 1597) in B 102/25346 und B 136/2518, weitere Unterlagen in B 102/25349. - Mit dem vorgesehenen Gesetz sollten Bürgschaftsermächtigungen für Ausfuhrgeschäfte, Finanzkredite an ausländische Schuldner, Kapitalanlagen im Ausland und Umschuldungen in einem Sondergesetz zusammengefasst werden. § 1 setzte voraus, dass Bundesgarantien für Kapitalanlagen im Ausland nur dann übernommen werden, wenn mit dem betreffenden Land ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen wurde. § 2 räumte eine zweijährige Übergangsfrist ohne ein solches Abkommen ein. Die Ressorts hatten sich statt dessen auf eine flexiblere Fassung des § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Haushaltsgesetzes 1960 geeinigt, welche erweiterte Befugnisse des BMF zur Absicherung des politischen Risikos bei Kapitalanlagen im Ausland enthielt. Die Neuformulierung des § 1 Absatz 1 Nummer 3 sah eine Bürgschaftsübernahme vor, wenn „ein ausreichender Schutz der Kapitalanlage gewährleistet erscheint". - Das Gesetz kam nicht zustande. Wesentliche Teile der Vorlage wurden in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau übernommen (vgl. den Vermerk des Bundeskanzleramtes vom 5. Juli 1961 in B 136/2518). - Fortgang hierzu 138. Kabinettssitzung am 8. Febr. 1961 TOP 5 (Kabinettsprotokolle 1961, S. 92 f.).