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5. Interzonenhandel; hier: finanzielle Risiken des neuen Warenbegleitscheinsystems
Der Bundesminister für Wirtschaft sieht vor, diesen Punkt außerhalb der Sitzung des Kabinettsausschusses in einem kleinen Kreise zu behandeln 24.
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Siehe 28. Ausschusssitzung am 20. Sept. 1960 TOP A und 134. Kabinettssitzung am 21. Dez. 1960 TOP A (Kabinettsprotokolle 1960, S. 437 f.). - Am 20. Dez. 1960 hatten das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel der DDR (MAI) und die Treuhandstelle für den Interzonenhandel (TSI) die Wiedereinsetzung des Interzonenhandelsabkommens in der Fassung vom 16. Aug. 1960 beschlossen. In diesem Zusammenhang war vereinbart worden, die Liefergenehmigungen in die DDR (Warenbegleitscheine) für die wichtigsten im Unterkonto 1 aufgeführten Waren wie Eisen, Stahl und Kohle mit einem Widerrufsrecht zu versehen. Da der Widerruf ausschließlich auf politische Gründe beschränkt war, garantierte die Bundesregierung den Lieferfirmen die volle Übernahme der entstandenen Aufwendungen einschließlich des entgangenen Gewinns auf der Grundlage des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom 6. Dez. 1954 (BGBl. I 365). Vgl. den Vermerk des BMWi vom 20. Jan. 1961 in B 136/7839, dazu von Heyl, Der innerdeutsche Handel, S. 141-149. - Fortgang 158. Kabinettssitzung am 6. Sept. 1961 TOP 2 (Kabinettsprotokolle 1961, S. 246 f.).