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[C.] Lieferung von Eisen und Stahl in die SBZ
MinDir Dr. Krautwig schildert, daß die Eisen- und Stahlindustrie in der BRD mit der Bitte an das BMWi herangetreten sei, die vorgesehenen Lieferungen in die Zone schon jetzt auszuschreiben und die erforderlichen Warenbegleitscheine freizugeben 27. Dieses Verlangen sollte abgelehnt werden, da die Gegenlieferungen der Zone dubios seien. Die Ausschreibungen könnten zwar vorgenommen werden. Die Warenbegleitscheine sollten jedoch jeweils nur insoweit ausgegeben werden, als es der Ablauf des Warenverkehrs gestatte. In der Vergangenheit habe nämlich ein Ausgleich im Interzonenhandel immer nur dann erreicht werden können, wenn die BRD mit den Eisen- und Stahllieferungen zurückgehalten habe.
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Siehe 165. Kabinettssitzung am 9. Jan. 1957 TOP 1 (Kabinettsprotokolle 1957, S. 79 f.) und TOP B dieser Sitzung. - Die Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie hatte mit Fernschreiben vom 9. Okt. 1958 beantragt, das Eisen- und Stahlkontingent des laufenden Interzonenhandelsvertrages von 198 Millionen Verrechnungseinheiten (VE) in vollem Umfang auszuschreiben und Genehmigungen in Form von Warenbegleitscheinen ohne quartalsweise Bindung zu erteilen. Das BMWi hatte davon abgeraten, um auf die Steuerungsmöglichkeiten des Warenverkehrs nicht zu verzichten. Vgl. das Fernschreiben und den Vermerk des BMWi vom 22. Okt. 1958 in B 102/20883, weitere Unterlagen in B 102/108199.
Der Vorsitzende stellt fest, daß der Kabinettsausschuß damit einverstanden ist, das Verlangen der westdeutschen Eisen- und Stahlindustrie abzulehnen 28.