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Pressenotiz vom 5. Mai 1958 zur Erhebung einer Wasserstraßengebühr durch die DDR 1
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Pressenotiz in der Serie der Sitzungsprotokolle (B 136/36222). - Vgl. 7. Ausschusssitzung am 5. Mai 1958 TOP B (Gebührenerhebungen für die Binnenschiffahrt durch die Sowjetzone).
Pressenotiz zu der Erhebung einer Wasserstraßengebühr durch die Sowjetzonenregierung
Der Kabinettsausschuß für Wirtschaft befaßte sich in seiner heutigen Sitzung unter Vorsitz des Bundesministers für Wirtschaft in Anwesenheit des Regierenden Bürgermeisters von Berlin mit der durch die Erhebung einer Wasserstraßengebühr durch die Sowjetzonenregierung entstandenen Lage.
Die Maßnahme der Sowjetzonenregierung behindert sowohl den Berlin-Verkehr, den Verkehr zwischen der Bundesrepublik und der sowjetischen Besatzungszone als auch den internationalen Binnenschiffahrtsverkehr. Die von der Sowjetzonenregierung gegebene Begründung, daß die Errichtung einer Staustufe bei Geesthacht diese Maßnahme notwendig gemacht habe, ist ungerechtfertigt. Das Bundesverkehrsministerium hat Vorsorge getroffen, daß Schäden der befürchteten Art nicht eintreten können. Sollten sich wider Erwarten Beeinträchtigungen ergeben, so werden die Betroffenen auch in der Sowjetzone nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen entschädigt werden. Über den Bau der Staustufe Geesthacht sind die zuständigen Stellen der Sowjetzone im übrigen durch die zuständigen Stellen der Bundesrepublik laufend und vollständig unterrichtet worden. Das wird auch weiterhin geschehen.
Unter diesen Umständen stellt sich das einseitige Vorgehen der Sowjetzonenregierung als ein politischer Willkürakt dar. Es verstößt auch gegen die im Jahre 1949 getroffenen Viermächtevereinbarungen über den Verkehr zwischen den Zonen und Berlin. Die Bundesregierung ist deshalb in Besprechungen mit den Botschaftern der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs eingetreten. Sie tut alles, damit die getroffene Willkürmaßnahme rückgängig gemacht wird und insbesondere eine Störung der Versorgung Berlins unterbleibt.