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[B.] Entwurf einer weiteren Ergänzung zum Entwurf des Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955
Nach kurzer Begründung durch den Bundesminister der Finanzen beschließt das Kabinett die Vorlage ohne Aussprache antragsgemäß 15.
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Sowohl das Gesetz über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955 (BT-Drs. Nr. 1880) als auch die Ergänzung zum Entwurf des Nachtragshaushalts (BT-Drs. Nr. 2047) waren vom Kabinett im Umlaufverfahren verabschiedet worden (Unterlagen in B 136/310). - Die Vorlage des BMF vom 8. Febr. 1956 (ebenda) enthielt eine Ergänzung zum Haushaltsplan für den Einzelplan 14, durch die Planstellen für Soldaten und ziviles Personal geschaffen werden sollten. - Unterlagen in BW 1/15666 f. - BR-Drs. Nr. 58/56. - Fortgang 124. Sitzung am 2. März 1956 TOP B.