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6. [Fusion der Exekutiven der Europäischen Gemeinschaften; hier: künftige personelle Besetzung]
Der Bundeskanzler berichtet von Überlegungen im Zusammenhang mit der Umbildung der Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften auf personellem Gebiet 12.
Fußnoten
- 12
Zur Entscheidung über die Umbildung der Organe der europäischen Gemeinschaften siehe 164. Sitzung am 12. Mai 1965 TOP 3 (Kabinettsprotokolle 1965, S. 217 f.) und zum Sachstand im Zusammenhang mit der außerordentlichen Tagung des EWG-Ministerrats siehe 12. Sitzung am 26. Jan. 1966 TOP A. - Bereits auf der Sitzung des EWG-Ministerrats im März war der amtierende Präsident der EWG-Kommission Walter Hallstein für die erste Präsidentschaft der vereinigten Kommission vorgeschlagen worden. Vgl. den Bericht der Ständigen Vertretung bei EWG/EAG in Brüssel vom 22. März 1966 in AA B 20-200, Bd. 1293. Grundsätzlich hatte sich der EWG-Ministerrat für die Wahl des Präsidenten und der drei Vizepräsidenten Anfang April auf ein Rotationsverfahren verständigt, um Benachteiligungen einzelner nationaler Regierungen zu vermeiden. Die Bundesrepublik, Frankreich, Italien und die Benelux-Staaten sollten danach in einem Viererturnus wechseln. - Fortgang 29. Sitzung am 8. Juni 1966 TOP 3.