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[C.] Vertretung der Mitglieder der Bundesregierung bei Veranstaltungen des Bundespräsidenten aus Anlaß von Staatsbesuchen
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(10.29 Uhr)
St Schüler weist aus aktuellem Anlaß darauf hin, daß die Bundesregierung bei Veranstaltungen des Bundespräsidenten anläßlich von Staatsbesuchen ausländischer Gäste, insbesondere bei offiziellen Essen, ausreichend vertreten sein muß. Der Bundeskanzler unterstreicht diese Notwendigkeit mit dem Hinweis, daß zumindest der jeweils zuständige Ressortminister oder sein Stellvertreter im Amt an derartigen Veranstaltungen teilnimmt.