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4. Revision des Pariser Übereinkommens vom 29.7.1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie und des Brüsseler Zusatzübereinkommens; hier: Zustimmung des Bundeskabinetts
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
- Vortrag BMI -
(9.40 Uhr)
BM Baum trägt vor. Das Kabinett stimmt nach kurzer Aussprache, an der sich die PSt von Bülow und Stahl beteiligen, den Änderungen des Pariser Übereinkommens zu. 2
Fußnoten
- 2
An dieser Stelle wurde dem Protokolltext folgende Fußnote angefügt: „Wegen Beschlußunfähigkeit des Kabinetts wird der Beschluß im schriftlichen Verfahren (§ 20 Abs. 2 Satz 2 GOBReg) herbeigeführt. Der Beschluß ist am 29. Mai 1980, 12.00 Uhr, wirksam geworden."