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6. Europafragen, c) EG-Ratstagung (Außenminister) vom 1.7.1980
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(11.02 Uhr)
StM von Dohnanyi trägt vor, daß in der Ratstagung und in der anschließenden Sitzung des Assoziationsrates EG-Türkei eine Einigung über die Verbesserung der Assoziation EG-Türkei erzielt werden konnte. Als weiteres Ergebnis hebt StM von Dohnanyi hervor, daß auch das für uns wichtige Problem der Freizügigkeit positiv zu bewerten sei.
Der Bundeskanzler weist demgegenüber darauf hin, daß die gemeinsame Protokollerklärung zu Artikel 16 der Beschlüsse des Assoziationsrates, wonach die Rechtsverpflichtungen zur Herstellung der Freizügigkeit unberührt bleiben, problematisch sei. Auf Befragen erklärt Frau St Fuchs, daß der BMA mit dem Ergebnis zufrieden sei; allerdings müßten die Beschlüsse der Ratstagung jetzt umgesetzt werden. 1
Nach einer kurzen Aussprache, an der sich neben dem Bundeskanzler StM von Dohnanyi und Frau St Fuchs beteiligen, stellt der Bundeskanzler fest:
- 1)
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft einer Verbesserung des Zugangs türkischer Arbeitnehmer - im Rahmen der bestehenden Vertragsverpflichtungen - nicht zustimmen. Dies hat für die Bundesregierung erste Priorität.
- 2)
Bis zu dem in Artikel 16 der Beschlüsse des Assoziationsrates gesetzten Überprüfungszeitpunkt werden wir uns entsprechend der internen Protokollerklärung des Rates 2 um eine Revision der Freizügigkeitsverpflichtung des Artikels 12 des Assoziationsvertrages EG-Türkei und des Artikels 36 des Zusatzprotokolls bemühen. Hierüber sollen zunächst Verhandlungen mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und alsdann mit der Türkei geführt werden.