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[D.] Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des zivilen Luftschutzes; Errichtung einer Bundesauftragsverwaltung
Der Bundesminister der Finanzen weist darauf hin, daß das Kabinett in der Sitzung am 5. Dezember seinen Widerspruch gegen den Kabinettsbeschluß vom 22. November in seiner Abwesenheit zurückgewiesen habe 15. Er bezeichnet es als erforderlich, daß sich das Kabinett in der nächsten Kabinettssitzung mit der Frage einer Deckung der entsprechenden Mehraufwendungen befasse. Der Bundeskanzler hält es demgegenüber für richtig, zunächst die Verabschiedung des Gesetzes abzuwarten 16.
Fußnoten
- 15
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Der Bundesrat rief gegen das vom Bundestag am 27. Jan. 1957 verabschiedete Gesetz (Stenographische Berichte, Bd. 37, S. 12799) den Vermittlungsausschuß an (BR-Drs. Nr. 277/57, Beschluß). - Fortgang 164. Sitzung am 19. Dez. 1956 TOP 2.