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[A.] Verhaltenskodex für deutsche Verhandlungsführer in internationalen oder supranationalen Gremien und Konferenzen
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(10.40-10.47 Uhr)
Nach kurzer Aussprache, an der sich der Bundeskanzler, BM Matthöfer und BM Genscher beteiligen, stellt der Bundeskanzler unter Zustimmung des Kabinetts fest:
Auf einen eigenen Verhaltenskodex wird verzichtet. Vielmehr ist selbstverständlich, daß für die Verhandlungsführer in internationalen oder supranationalen Gremien und Konferenzen die Bestimmungen der Geschäftsordnung der Bundesregierung, der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sowie sonstige einschlägige Regelungen wie z. B. die Gymnicher Kabinettbeschlüsse vom 29. September 1975 beachtet werden müssen. Danach könne niemand die Bundesregierung nach außen hin finanziell verpflichten, ohne sich vorher der Zustimmung der beteiligten Minister oder des Kabinetts versichert zu haben.