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2. Besoldungsneuregelung; hier: Forderung des Beamtenrechtsausschusses des deutschen Bundestages nach weiteren besoldungsrechtlichen Zwischenmaßnahmen, BMF
Der Bundesminister der Finanzen berichtet über die Kabinettvorlage 7. Eine Heraufsetzung des Grundgehaltes auf 170% sei finanziell sehr bedeutungsvoll. Die bereits vom Ausschuß beschlossenen Änderungen des Besoldungsrechts werden insgesamt eine Mehrausgabe von 161 Millionen DM verursachen (Bund: 30,2 Millionen DM, Post: 54,5 Millionen DM, Bahn: 76,5 Millionen DM). Die vom Ausschuß beantragte Erhöhung des Grundgehalts von 155 auf 170% würde insgesamt eine weitere Mehrausgabe von 640 Millionen DM bedeuten (Bund: 173 Millionen DM, Post: 174 Millionen DM, Bahn: 293 Millionen DM). Wenn man berücksichtige, daß der Vermittlungsausschuß in der nächsten Woche über das Steuerprogramm zu entscheiden habe und daß damit zu rechnen sei, daß die Länder mit Unterstützung der Opposition das Notopfer 8 voll aufheben und auch vermutlich weitgehend den vom Bundestag beschlossenen Umsatzsteuersenkungen 9 zustimmen werden, so sei hier mit einer Mehrbelastung von Milliarden zu rechnen. Unter diesen Umständen sei es für den Bundesfinanzminister unmöglich, der geforderten pauschalen Gehaltserhöhung zuzustimmen. Er schlage daher vor, den vorgelegten Brief an den Ausschuß zu leiten, gleichzeitig aber den Mitgliedern, die den Regierungsparteien angehören, nahezulegen, die Fragen mit dem Bundesfinanzminister zu besprechen. Im übrigen würden die geforderten Zugeständnisse die Besprechungen im Vermittlungsausschuß erheblich erschweren. Die endgültige Entscheidung müsse daher in jedem Fall für einen Zeitpunkt nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses vertagt werden. Vorher sollten aber vertrauliche Besprechungen mit den Ausschußmitgliedern stattfinden. Der Bundesminister des Innern hält die Absendung des Briefes nicht für ratsam. Auch er halte pauschale Vorgriffe für falsch. Sie verzögerten nur die Endregelung und seien auch mit dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung 10 schlecht vereinbar. Eine systematische gesetzliche Reform sei daher unentbehrlich. Andererseits sei es nicht zweckdienlich, das Kabinett durch eine schriftliche Fixierung festzulegen und durch eine Ablehnung der Wünsche des Ausschusses die Gewerkschaften zu Gegenmaßnahmen herauszufordern. Der Bundesminister der Finanzen solle vielmehr den Fraktionen der Regierungsparteien in einem Brief ein Gespräch nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses vorschlagen 11. Das Kabinett ist einverstanden 12.
Fußnoten
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- 8
- 9
- 10
- 11
Schreiben nicht ermittelt. - Einem Vermerk vom 22. Sept. 1956 ist zu entnehmen, daß die Besprechung für den 28. Sept. 1956 angesetzt war; die Anlage zum Vermerk vom 20. Nov. 1956 enthält einen Hinweis auf die Besprechung, in der die Vertreter der Koalitionsparteien von einer Anhebung der Gehälter auf 165% gesprochen hatten (B 106/7938).
- 12
Fortgang 154. Sitzung am 3. Okt. 1956 TOP F.