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5. Zukünftige Gestaltung des Trinkmilchpreises, BML
Bundesminister Ertl trägt den wesentlichen Inhalt der Kabinettvorlage vor. Bundesminister Schiller ergänzt diesen Vortrag. Nach kurzer Aussprache, an der sich die Bundesminister Ehmke, Schiller, Leber und Strobel beteiligen, stimmt das Kabinett der Kabinettvorlage zu. 5
Fußnoten
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Siehe 44. Sitzung am 15. Okt. 1970 TOP A. - Vorlage des BML vom 5. Nov. 1970 in B 116/25505 und B 136/8693. - Der BML hatte in Abstimmung mit dem BMWi vorgeschlagen, für lose und abgepackte Trinkmilch Mindestpreise einzuführen, da eine völlige Freigabe des Festpreissystems zu einer Unterversorgung der Bevölkerung führen könne, wenn die Molkereien bei niedrigen Erlösen auf die Butter- und Magermilchproduktion auswichen. Für diese Erzeugnisse hatte die EWG Preis- und Absatzgarantien festgesetzt. Der Mindestpreis für einen Liter lose Trinkmilch sollte um 2,6 Pfennig auf 46 Pfennig und für einen Liter abgepackte Trinkmilch um 4,8 Pfennig auf 55,4 Pfennig erhöht werden. Der Fettgehalt sollte mindestens 3,5% betragen. - Verordnung für Mindestpreise von Trinkmilch vom 14. Jan. 1971 (BGBl. I 42).