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10. Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (2. StrRG), BMJ
(11.12 Uhr)
Das Kabinett stimmt der Vorlage des BMJ zu. 31
Fußnoten
- 31
Im Rahmen der Großen Strafrechtsreform war das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 4. Juli 1969 (BGBl. I 717) verabschiedet worden und sollte gemäß Artikel 7 am 1. Okt. 1973 in Kraft treten. Da das als Voraussetzung geltende Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch wegen zahlreicher Bestimmungsanpassungen und -änderungen noch nicht verabschiedet worden war (vgl. 4. Sitzung am 31. Jan. 1973 TOP 4), sollte das Änderungsgesetz nunmehr erst am 1. Jan. 1976 in Kraft treten. - BR-Drs. 203/73, BT-Drs. 7/506. - Gesetz vom 30. Juli 1973 (BGBl. I 909).