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3. Bundesentschädigungsgesetz; hier: Zustimmung der Bundesregierung gem. Art. 113 GG, BMF
Der Bundesminister der Finanzen trägt den wesentlichen Inhalt der Kabinettvorlage vor und bittet das Kabinett um Zustimmung gemäß Art. 113 GG. Das Kabinett stimmt zu 36.
Fußnoten
- 36
Vorlage des BMF vom 15. Juni 1956 in B 126/9884 und 51551 und B 136/1135. - Der vom Kabinett in der 99. Sitzung am 6. Okt. 1955 TOP 4, Kabinettsprotokolle, Bd. 8, S. 559 f., verabschiedete Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BT-Drs. Nr. 1949) war vom BT in der Fassung des Sonderausschusses für Wiedergutmachungsfragen verabschiedet worden, die gegenüber der Regierungsvorlage Mehrausgaben von 700 Millionen DM erforderte (Stenographische Berichte, Bd. 30, S. 7810). - Gesetz vom 29. Juni 1956 (BGBl. I 559).