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[A. KPD-Prozeß]
Staatssekretär Bleek unterrichtet das Kabinett darüber, daß das Bundesverfassungsgericht den Termin zur Verkündung seines Urteils im Prozeß gegen die KPD auf den 17. August 1956, 9.30 Uhr, festgesetzt habe 8. Wenn nicht Verzögerungen durch die Anwälte der KPD eintreten, wolle der Bundesminister des Innern um 12.30 Uhr eine Pressekonferenz abhalten 9.
Fußnoten
- 8
Vgl. 129. Sitzung am 11. April 1956 TOP F. - Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündete am 17. Aug. 1956 das Urteil, durch das die KPD für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst, die Schaffung von Ersatzorganisationen verboten und ihr Vermögen eingezogen wurde (KPD-Prozeß, Bd. 3, S. 581-746).
- 9
Siehe die Ausführungen Schröders in der Pressekonferenz am 17. Aug. 1956 (B 145 I/62). - Fortgang 148. Sitzung am 24. Aug. 1956 TOP 2.