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[H.] Politische Straftaten
Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen bittet um beschleunigte Entscheidung der Frage, ob und in welchem Umfang eine Einstellung der Verfahren wegen politischer Straftaten und ggf. eine Amnestie möglich sei 33. Am 12. 9. tage der gesamtdeutsche Ausschuß und es wäre wünschenswert, wenn dem Ausschuß eine klare Auffassung des Kabinetts mitgeteilt werden könnte. Der Bundesminister der Justiz berichtet, daß ein Brief an die Länder entworfen sei, der zunächst konkretes Material über die Zahl und die Art der Fälle beschaffen solle 34. Er rechne damit, daß in 80% der Verfahren, die in den Ländern anhängig seien, mit § 153 StPO geholfen werden könne. Anders sei es dagegen bei den größeren Fällen, die beim Bundesgerichtshof anhängig seien. Der Bundesminister des Innern empfiehlt, die Vorlage des konkreten Materials durch die Länder abzuwarten und den Ausschuß bis dahin zu vertrösten. Eine allgemeine Amnestie sei keineswegs wünschenswert. Das Kabinett billigt diese Auffassung nach weiterer Erörterung 35.
Fußnoten
- 33
- 34
Schreiben vom 31. Aug. 1956 in B 141/4381 und B 106/15803.
- 35
Fortgang 155. Sitzung am 5. Okt. 1956 TOP 3.