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[B.] Behandlung der Marschallplan-Gelder für die Saar
Der Bundesminister der Finanzen berichtet, daß Frankreich zwar bereit sei, die Ansprüche auf die Rückflüsse aus den Marshallplan-Geldern, die in die saarländische freie Wirtschaft geflossen sind, in Höhe von 10 134 Millionen frs. bereits am 1.1.1957 auf das Saarland zu übertragen, mit einer Übertragung auf den Bund aber erst ab 1.1.1960 einverstanden sei. Denselben Standpunkt vertrete Frankreich hinsichtlich der Marshallplan-Gelder für die Saargruben. Da die Saarregierung bereit sei, die Forderungen am 1.1.1960 auf den Bund zu übertragen und die Marshallplan-Gelder für die Saargruben in eine Beteiligung des Saarlandes an den Saargruben umgewandelt werden sollen, schlägt der Bundesminister der Finanzen vor, in beiden Fällen der Übertragung der Forderungen auf das Saarland mit Wirkung vom 1.1.1957 zuzustimmen. Das Kabinett ist einverstanden 9.
Fußnoten
- 9
Zu den Verhandlungen mit Frankreich vgl. 154. Sitzung am 3. Okt. 1956 TOP A. - Unterlagen in B 126/12754. - Fortgang 156. Sitzung am 11. Okt. 1956 TOP 1 (Deutsch-Französischer Vertrag zur Regelung der Saarfrage).