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[C.] Bezahlung und Versicherung der Kraftfahrer bei Bundesbehörden
Der Bundeskanzler bemängelt die unzureichende Bezahlung der Behördenkraftfahrer im Bundesdienst. Er bezeichnet die bisherige Methode des Abfeierns als sachwidrig und den Zwang zum Abschluß privater Versicherungen als engherzig. Diese Fragen sollten in einem Ausschuß der beteiligten Ressorts besprochen und künftig im großzügigen Sinne geregelt werden 18.
Fußnoten
- 18
Vgl. 147. Sitzung am 15. Aug. 1956 TOP C. - Die Verhandlungen führten zum Abschluß des Tarifvertrags vom 11. Dez. 1956. - Unterlagen in B 106/8338 und 31791.