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7. Krankenhauseinrichtungen zur Behandlung Schwerstverbrannter; hier: Bericht des BMA über die Kapazitäten zur Behandlung von Schwerstverbrannten in der Bundesrepublik Deutschland
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(10.44 Uhr)
BM Ehrenberg führt kurz in die Kabinettvorlage des BMA vom 18. Juni 1980 (V a 4 - 43543 - 5/6) ein und stellt die Bereitschaft der Gesundheitsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg heraus, die Aufgabe einer Leitstelle für die Vermittlung von Behandlungsmöglichkeiten für Schwerstverbrannte nach Hamburg zu übernehmen.
Das Kabinett nimmt Kenntnis.