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[C. Kriegsopferversorgung]
Der Bundesminister für Arbeit berichtet über Maßnahmen zur Verbesserung der Kriegsbeschädigtenversorgung 33. Es sei im Arbeitsministerium ein Vorschlag darüber ausgearbeitet, wie man die Bezüge der Kriegsbeschädigten in den Ländern, in denen die geringsten Leistungen erbracht würden, verbessern könnte. In Nordrhein-Westfalen, in den Ländern der französischen Zone und zum großen Teil in den Ländern der amerikanischen Zone lägen die Versorgungsbezüge wesentlich höher als in den übrigen Ländern. Es sei daher beabsichtigt, in den Ländern der geringsten Leistungen den Kriegsbeschädigten eine Aufbesserung in ihren Bezügen um etwa 20% zu geben, allerdings nur den über 50% Beschädigten. Da diese Übergangsregelung nur Geltung haben solle für die ersten 3 Monate des Jahres 1950, würde dadurch ein Mehraufwand von etwa 20 Millionen DM erforderlich sein.
Der Bundesminister für Arbeit wird die beabsichtigte Regelung im einzelnen dem Kabinett noch vorlegen 34; er bittet lediglich, ihm zu genehmigen, in der nächsten Sitzung des Bundestages grundsätzlich die angedeutete Aufbesserung zusagen zu können.
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Fortgang 32. Sitzung am 21. Dez. 1949 TOP 23.
Das Kabinett erklärt sich damit einverstanden, daß der Bundesminister für Arbeit die beabsichtigte Aufbesserung der Bezüge der Kriegsbeschädigten dem Bundestag mitteilt. Zugleich soll jedoch darauf hingewiesen werden, daß die in Aussicht genommene gesetzliche Neuregelung der Zustimmung des Bundesrates bedürfe.