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1. Bundessitz
Der Bundeskanzler schlägt vor, daß die Regierungsparteien dafür eintreten, daß der SPD-Antrag 3 auf Verlegung des Bundessitzes von Bonn nach Frankfurt zunächst einem Ausschuß übergeben wird 4. Es sei zweckmäßig, daß diesem Ausschuß kein aus Hessen oder Nordrhein-Westfalen kommender Abgeordneter angehöre 5.
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BT-Drs. Nr. 4. - Vgl. 2. Sitzung am 20. Sept. 1949 TOP 1.
- 4
Der Bundestag bildete am 30. Sept. 1949 aus 27 Abgeordneten einen Sonderausschuß für die Frage des vorläufigen Sitzes der leitenden Bundesorgane, dem drei Anträge (BT-Drs. Nr. 4, 9 und 19) überwiesen wurden. Dieser Ausschuß sollte innerhalb von drei Wochen die Eignung der Städte Bonn und Frankfurt als vorläufiger Bundessitz prüfen. Mitgliederverzeichnis des Ausschusses in B 126/51506 und NL Adenauer/Materialien zur Hauptstadtfrage - ohne Nr. -.
- 5
Mit Antrag vom 20. Sept. 1949 hatten CDU- und FDP-Mitglieder des Bundestages - überwiegend aus Hessen - die Bestimmung Frankfurts zum vorläufigen Sitz der Bundesorgane gefordert (BT-Drs. Nr. 19). - Fortgang 7. Sitzung am 26. Sept. 1949 TOP 2 a.
Die Regierungsmitglieder erklären sich damit einverstanden und geben der Erwartung Ausdruck, daß die betreffenden Fraktionen diesen Vorschlag annehmen.