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6. Beitritt der deutschen Bundesbahn zur Internationalen Kühlwagengesellschaft „Interfrigo"
Die Bundesregierung beschließt den Beitritt der Bundesbahn zur Internationalen Kühlwagengesellschaft „Interfrigo" 21.
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Seebohm hatte mit Schreiben vom 20. Okt. 1949 den Bundeskanzler darum gebeten, bei der AHK so bald wie möglich die Genehmigung zum Beitritt der Deutschen Bundesbahn zur Interfrigo einzuholen. Im Hintergrund stand die Hoffnung auf Waggonbauaufträge, die in kürzester Frist vergeben werden sollten. Das Kanzleramt leitete der AHK am 9. Nov. 1949 ein entsprechendes Schreiben zu. Die AHK antwortete am 23. Dez. 1949 positiv. Der Beitritt der Bundesbahn zur Interfrigo erfolgte zunächst nicht. (AA 246-16).