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11. Durchführung des Art. 130 GG, BMBR
Das Kabinett nimmt von dem Schreiben des Präsidenten des Deutschen Bundesrates 18 vom 16.12.1949 Kenntnis und stimmt den Ausführungen des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates hierzu zu 19.
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Der Präsident des Bundesrates hatte die Einsetzung eines Ausschusses mitgeteilt, der die Entscheidungen des Bundesrates bei der Überführung oder Auflösung derjenigen bizonalen und zonalen Verwaltungsorgane vorbereiten sollte, die nach Art. 130 GG von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu übernehmen, aufzulösen oder abzuwickeln waren. In diesem Schreiben war die Bitte ausgesprochen, für die Bundesregierung einen Beauftragten zu bestimmen, der allein alle Informationen, die sich auf Art. 130 GG bezogen, an den Ausschuß oder an seine einzelnen Mitglieder geben sollte (B 136/1868).
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Aus einem Schreiben Hellweges vom 7. Jan. 1950 an den Bundeskanzler und dessen Antwort vom 19. Jan. geht hervor, daß der BMBR auf seinen Vorschlag hin zu dem vom Bundesratspräsidenten erbetenen Beauftragten bestimmt wurde (ebenda).