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2. Geltungsbereich des bizonalen Beamtengesetzes, BMI
Das Kabinett erörtert die derzeitige Beamtenrechtliche Lage.
Das Kabinett erklärt sich damit einverstanden, daß der Bundesinnenminister dem bisherigen Leiter des bizonalen Personalamtes, Ministerialdirektor Dr. Oppler, untersagt, einer Einladung, vor dem zuständigen Bundesratsausschuß als Sachverständiger zu erscheinen, zu folgen.
Der Bundeskanzler: Die Ausschüsse der gesetzgebenden Körperschaften seien berechtigt, die Anwesenheit der Bundesminister zu verlangen, könnten jedoch nicht nachgeordnete Beamte vorladen. Es gehöre zur Dienstgewalt der Ressortchefs, ihren Beamten das Auftreten vor den Ausschüssen zu untersagen. Bei der Verhandlung des vorläufigen Beamtengesetzes im Bundesrat und Bundestag soll darauf hingewiesen werden, daß die Wünsche der Gewerkschaften 4 bei der endgültigen Gesetzgebung berücksichtigt werden, die unter Verwertung der brauchbaren Normen des Beamtengesetzes von 1937 und des Gesetzes Nr. 15 erfolgen soll 5.
Fußnoten
- 4
Den Bundesministern war mit den Unterlagen zur Kabinettssitzung eine Entschließung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zugegangen, die der DGB-Vorsitzende Böckler mit Schreiben vom 25. Okt. dem BMI zugeleitet hatte (B 134/3145 und B 106/30268).
- 5
Vgl. 2. Sitzung am 20. Sept. 1949 TOP 2 Anm. 9. - Fortgang 20. Sitzung am 8. Nov. 1949 TOP 1.