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[D. Entwurf eines Gesetzes über Bekanntmachungen]
Der Bundesminister der Justiz schlägt ein Gesetz über Bekanntmachungen 40 vor, das das Bekanntmachungswesen im Bundesgebiet einheitlich regeln soll. Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Fußnoten
- 40
Mit der Vorlage des BMJ vom 19. Dez. 1949 (B 136/6568) sollte die Vereinheitlichung des Bekanntmachungswesens formell vollzogen werden, nachdem durch Beschluß der Bundesregierung vom 20. Sept. 1949 (vgl. 2. Sitzung am 20. Sept. 1949 TOP 6) der Bundesanzeiger geschaffen worden war. - BR-Drs. Nr. 415, BT-Drs. Nr. 512, Gesetz vom 17. Mai 1950 (BGBl. S. 183).