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[B. Verwendung der Soforthilfe-Mittel]
Der Bundesminister der Finanzen beabsichtigt, Richtlinien über den Einsatz der Mittel aus der Soforthilfe zu erlassen 31. Nach diesen in Aussicht genommenen Richtlinien sollen zunächst die Unterhaltsansprüche befriedigt werden, alsdann sollen folgende Bedürfnisse in nachstehender Reihenfolge zum Zuge kommen:
- a.
der Flüchtlingswohnungsbau
- b.
die Aufbauhilfe
- c.
die Ausbildungshilfe
- d.
die Hausratshilfe.
Die Richtlinien bedürfen noch einer weiteren Besprechung zwischen den beteiligten Ressorts, vor allem mit dem Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen, der in der Kabinettssitzung nicht anwesend war 32.
Fußnoten
- 31
Vgl. 21. Sitzung am 11. Nov. 1949 TOP E Anm. 32 - BMF-Entwurf der Richtlinien vom 15. Dez. 1949 in B 126/5827 und B 136/2298.
- 32
Fortgang 32. Sitzung am 21. Dez. 1949 TOP 22.