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23. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer, BMA
Dem Gesetzentwurf 34 wird zugestimmt mit der Maßgabe, daß in der Präambel noch die Zustimmung des Bundesrates vorzusehen ist und der § 5 lauten soll:
„Die Bundesregierung erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften".
Fußnoten
- 34
Vgl. 31. Sitzung am 16. Dez. 1949 TOP C. - Der BMF hatte zunächst eine Verbesserung der Kriegsopferversorgung abgelehnt. (BMF-Vermerk vom 12. Dez. 1949 in B 149/1822 und Schreiben des BMF an BMA vom 12. Dez. 1949 in B 126/1779), aber nach einem Schreiben des Bundeskanzlers vom 15. Dez. 1949 (B 136/602) seine Bedenken offensichtlich zurückgestellt. - Vorlage des BMA vom 19. Dez. 1949 in B 149/ 1822, ferner B 126/1779 und B 136/391. - BR-Drs. Nr. 370, BT-Drs. Nr. 395, Gesetz vom 27. März 1950 (BGBl. S. 77). - Als Überleitungsmaßnahme führte dieses Gesetz zum Bundesversorgungsgesetz vom 20. Dez. 1950 (BGBl. S. 791). - Fortgang 36. Sitzung am 17. Jan. 1950 TOP A.