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4. Entwurf eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(10.10 Uhr)
PSt Buschfort erläutert den Gesetzentwurf und weist auf die zwischen BMA und BMF offen gebliebene Frage der Anlauffinanzierung hin. Das Kabinett erklärt sich mit dem Vorschlag des Bundeskanzlers einverstanden, daß über diese Frage, die im Gesetz selbst nicht geregelt werden muß, zu gegebener Zeit entschieden werden soll.
Es schließt sich eine ausführliche Aussprache an, an der sich der Bundeskanzler, die BM Apel, Vogel, Ertl, Friderichs, Maihofer, Leber sowie PSt Buschfort und St Schlecht beteiligen. Da einige offene Fragen nicht endgültig geklärt werden können, erklärt der Bundeskanzler, daß er für Anfang der kommenden Woche zu einer ad-hoc-Kabinettausschuß-Sitzung unter der Beteiligung von BMA, BMI, BMF, BMWi und BMJ einladen werde. Ziel dieser Sitzung müsse sein, sowohl den vorliegenden Gesetzentwurf als auch die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Künstler und Publizisten (Punkt 5 TO) für die nächste Kabinettsitzung verabschiedungsreif zu machen. Gleichzeitig solle der Gesetzentwurf zustimmungsfrei gemacht werden.