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18. Vertretung des BMF, BMWi und BML im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau, BMF
Der Bundesminister der Finanzen stellt die Frage, ob für die aus dem Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausscheidenden Vertreter der Bundesministerien der Finanzen, für Wirtschaft und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Bundesminister oder die Staatssekretäre in den Verwaltungsrat eintreten sollen 33. Er empfiehlt die Entsendung der Staatssekretäre. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem sich der Bundesminister für Wirtschaft anschließt, hält es jedoch wegen der bedeutungsvollen kreditpolitischen Fragen, die im Verwaltungsrat besprochen werden, für erforderlich, daß die Minister persönlich die Vertretung ihrer Ressorts übernehmen. Das Kabinett beschließt nach dem Vorschlag des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Fußnoten
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Gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 5. Nov. 1948 (WiGBl. S. 123) gehörten dem Verwaltungsrat der Kreditanstalt u. a. je ein Vertreter der VfF, der VfW und der VELF an. Die zunächst jährlich ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsrates wurden durch Los bestimmt, wobei eine Wiederbestellung zulässig war. Auf der Sitzung des Verwaltungsrates am 26. Okt. 1949, auf der die Neuzusammensetzung dieses Gremiums behandelt wurde, waren die drei Vertreter der Bundesregierung vom Los getroffen, so daß eine Entscheidung des Kabinetts über die Bestimmung der Regierungsvertreter erforderlich geworden war (Schreiben des BMF vom 22. Nov. 1949 an das Bundeskanzleramt in B 136/2332). - Vgl. auch 32. Sitzung am 21. Dez. 1949 TOP 20.