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Crodel, Charles (1894-1973)

Nachlass
Deutsches Kunstarchiv im Germanischen Nationalmuseum, Nürnberg

Biographische Angaben

Biographische Notiz
Charles Crodel, geboren 1894 als Sohn deutscher Eltern in Marseille, verbrachte seine frühe Kindheit in Frankreich. Auf Anregung seines Onkels Paul Eduard Crodel begann er 1914 ein Studium an der Kunstgewerbeschule in München, das er jedoch durch die Einberufung zum Ersten Weltkrieg nach kurzer Zeit abbrechen musste. Nach seiner Rückkehr im Jahre 1918 ließ er sich in Jena nieder und heiratete die Malerin Elisabeth von Fiebig. Neben dem Studium der Kunstgeschichte und Archäologie absolvierte Crodel eine Lehre als Drucker und Lithograf. Ab 1927 lehrte er Malerei und Grafik an der Kunstgewerbeschule Burg Giebichenstein in Halle. Anfang der 1930er Jahre erhielt er den Dürer-Preis der Stadt Nürnberg und den Villa-Romana-Preis. Unter den Nationalsozialisten wurde Crodel aus dem Lehramt entlassen und viele seiner Werke zerstört. In dieser Zeit widmete er sich dem Kunsthandwerk. Gemeinsam mit seiner Frau entwarf und gestaltete er Bildteppiche, ebenso entstanden Keramiken und Glasfenster für mehr als 150 Kirchen in Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 wurde Crodel erneut nach Burg Giebichenstein berufen und lehrte in den Jahren 1948/49 gleichzeitig an der Hochschule für bildende Künste in Berlin. 1951 erhielt er einen Lehrstuhl an der Akademie der Bildenden Künste in München, wirkte zwischenzeitlich jedoch auch als Gastprofessor in den USA. Durch seine Lehrtätigkeit und über seine Schüler übte Crodel entscheidenden Einfluss auf die Kunstentwicklung in Halle aus.
Beruf
Maler; Grafiker
Biographische Quellen
Hans Vollmer, Künstlerlexikon des 20. Jahrhunderts, Band 1, Leipzig 1953-1962, S. 494

Bestandsinformationen

Signatur
Crodel, Charles
Inhaltsangabe
Tage- und Skizzenbücher, Arbeits- und Ausstellungsunterlagen, Werkfotografien, Zeitungsartikel, Korrespondenz, Veröffentlichungen über den Nachlassgeber
Laufzeit
1918-1988
Umfang
2.03 lfdM.
Erschließungszustand
Kartei
Bemerkung
Genehmigungen/Sperrungen: Einsichtnahme in die Tagebücher nur nach vorheriger Genehmigung durch den Urheberrechtsinhaber!
© Bundesarchiv 2004/2005 Zum Seitenanfang Seitenanfang