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Nutzung des Digitalen Zwischenarchivs (DZAB)
 

Zentraler Speicher für die rechtssichere Aufbewahrung digitaler Unterlagen.

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Über das DZAB

Im Rahmen der IT-Dienstekonsolidierung stellt das Bundesarchiv allen öffentlichen Stellen des Bundes das Digitale Zwischenarchiv des Bundes (DZAB) zur Verfügung. Es kann sowohl für die frühzeitige beweiswerterhaltende Speicherung elektronisch signierter Dateien nach Vorgabe der Technischen Richtlinie TR-03125 des BSI, als auch zur rechtssicheren beweiswerterhaltenden Speicherung abgeschlossener digitaler Unterlagen (Langzeitspeicherung) genutzt werden. Das DZAB dient zugleich als Zwischenarchiv nach Vorgabe des § 8 BArchG, wodurch den öffentlichen Stellen des Bundes eine vereinfachte Anbietung und Abgabe anbietungspflichtiger Unterlagen nach § 5 Abs. 1 BArchG ermöglicht wird.

Für öffentliche Stellen des Bundes, welche die E-Akte Bund nutzen, vereinfacht sich die Nutzung des DZAB dadurch, dass beide Maßnahmen über ein Integrationsmuster in ihrem Zusammenwirken unmittelbar aufeinander abgestimmt sind. Weitere Informationen hierzu sind unter anderem im Newsflash der Maßnahme E-Akte Bund 6/2023 „Information zum Einsatz der Anbindung der E-Akte Bund an das DZAB“ verfügbar.

Ihre Vorteile

  • Ihr E-Akte-System wird entlastet, wenn Sie abgeschlossene Akten bzw. Vorgänge bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist auslagern. Sie sparen Kosten und Ressourcen!
  • Ihre Unterlagen werden rechtssicher gespeichert und bleiben dabei in Ihrer Zuständigkeit.
  • Das DZAB bietet die Möglichkeit, Ihr E-Akte-System so über eine Schnittstelle anzubinden, dass Sie auf die ausgelagerten Unterlagen zugreifen können. Das Bundesarchiv berät Sie zu Fragen der Anbindung.
  • Für E-Akte Bund nutzende Behörden wurden die Fragen der Anbindung über ein Integrationsmuster zentral abgestimmt. Dies befindet sich gegenwärtig in der Umsetzung.
  • Sie verfügen über einen rechtssicheren Nachweis der Integrität, Authentizität und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen während der Langzeitspeicherung.
  • Mit der Auslagerung Ihrer abgeschlossenen Unterlagen in das DZAB während der Aufbewahrungsdauer (Langzeitspeicherung) erfüllen Sie Ihre Anbietungspflicht gegenüber dem Bundesarchiv, ohne zusätzliche weitere Arbeit für Sie.
  • Entlasten Sie Ihr E-Akte-Altsystem bei Systemwechseln! So können bereits abgeschlossene Akten und Vorgänge für die Zeit der Aufbewahrungsdauer in das DZAB ausgelagert und so die Menge der zu migrierenden Unterlagen deutlich verringert werden.
  • Sichern Sie kryptografisch signierten Dateien bereits direkt nach Erhalt oder Erstellung nach Vorgabe der TR-03125 des BSI mittels Übersignierung.

Materialien zum Download:

Kontakt

Referat B 5

Telefon: 0261 505-8019
E-Mail: b5@bundesarchiv.de

Referat MA 1 (Stellen des BMVg und Bundeswehr)

Telefon: 030 18665-8958
E-Mail: ma1@bundesarchiv.de