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Von der Stiftung EVZ anerkannte Zeiträume für die Nutzung als Haftort für Zwangsarbeiter:
Zwangsarbeitslager für Juden
Arbeit der Häftlinge bei Schacht-, Gleis- und Betonbauarbeiten, Küchen- und Lagerarbeiten, Arbeit in der Kohlenwäscherei.