Benutzungen an den Standorten Bayreuth, Berlin-Lichterfelde, Berlin-Reinickendorf, Freiburg, Koblenz und Ludwigsburg des Bundesarchivs sind eingeschränkt wieder möglich. Voraussetzung ist eine bestätigte schriftliche Voranmeldung und die Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen. Näheres entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Meldung.
-
Ein Meilenstein der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Das Urteil zum väterlichen "Stichentscheid" von 1959
-
Kalter Krieg um Polio-Impfstoff
-
"Ansteckende Krankheit! Zutritt verboten!"