2.68.1 (bau1p): 1. Vorgänge im Baltikum.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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1. Vorgänge im Baltikum.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtet, daß nach Besprechungen des amerikanischen Obersten Logan mit Freiherrn von Lersner harte wirtschaftliche Pressionen Amerikas gegen Deutschland zu erwarten stehen wegen der Vorgänge im Baltikum, falls die Reichsregierung nicht energische Schritte tue2. Die Aussprache hatte folgendes Ergebnis:

2

Vgl. hierzu die Telegramme des Frhrn von Lersner vom 19. und 24. 9. über seine Unterredungen mit dem Vorsitzenden der amerik. Wiedergutmachungskommission in Paris, Oberst Logan. In der Unterredung vom 24. 9. habe Logan ihm in ultimativer Form eine Erklärung des amerik. UStS Polk übermittelt, wonach Amerika „sich nicht mehr durch uns bluffen“ ließe. „Von heute ab würde es uns gegenüber die wirtschaftliche Schraube gradweise anziehen. Bisher habe sich Amerika dem dringenden Wunsch Marschalls Foch, Frankfurt und andere deutsche Gebiete zu besetzen, wenn wir nicht sofort das Baltikum räumten, widersetzt. Begänne diese Räumung nicht binnen weniger Tage, so würde Amerika seinen Widerstand gegen diese französischen Absichten fallen lassen. Es sei fest entschlossen, die deutschen Truppen aus dem Baltikum herauszubekommen und würde vor keinem Mittel zurückschrecken. […] Man glaubt hier nicht an den guten Willen der deutschen Regierung und ist überzeugt, daß große Teile des deutschen Volkes den Grafen von der Goltz offen und heimlich unterstützen.“ Lersner empfahl, „sofort etwas Positives geschehen zu lassen“, wofür vorläufig die Einladung einer gemischten Militärkommission zur Überwachung der Räumung in Frage käme (PA, Weltkrieg 20 d Nr. 1 a, Bd. 48). Vgl. auch die Berichte UStS Polks vor dem Obersten Rat der Pariser Friedenskonferenz am 25. und 27. 9. in: FRPPC, Vol. VIII, S. 343 und 406 f. Die Androhung, Kredite zu sperren sowie Lebensmittel- und Rohstofflieferungen einzustellen, geht in eine all. Note vom 27. 9. ein, in der ultimativ die Demobilisierung und der Abtransport aller dt. Baltikumtruppen einschließlich derer, die in weißruss. Dienste übergetreten sind, gefordert wird. Die vom Rat erörterte Möglichkeit eines Repatriierungsstops dt. Kriegsgefangener und der Besetzung von Teilen Westdeutschlands wird in der Note nicht erwähnt (Text in: DBFP, 1st Series, Vol. I, S. 817 ff.; Herbert Kraus, Gustav Rödiger (Hrsg.): Urkunden zum Friedensvertrage vom 28. Juni 1919. Bd. II, S. 1177 f.).

a) General von der Goltz soll abberufen werden. Allerdings hat nach Mitteilung des Reichswehrministers der General von sich aus das möglichste getan, um die Truppen zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen und durch seinen Einfluß bei der Truppe manche schlimmere Handlung verhütet. Die übrigen Mitglieder des Kabinetts halten aber die Abberufung für erforderlich, weil der[271] Name des Generals mit den Vorkommnissen im Baltikum unlösbar verknüpft ist3.

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Die Abberufung wird beschlossen; ein entsprechender Befehl trifft beim VI. Reservekorps am 3. 10. ein (Einzelheiten s. in: Darstellungen. III, S. 83 und bei Rüdiger Graf von der Goltz: Meine Sendung in Finnland und im Baltikum. S. 270 f.). Der RWeM wendet sich persönlich am 2. 10. an von der Goltz und führt dabei u. a. aus: „Die vielfach in der Truppe besonders bei einzelnen Offizieren, wenn auch ohne jede Berechtigung, scheinbar noch genährten Hoffnungen, die deutsche Regierung oder deutsche Vorgesetzte würden ‚inoffiziell‘ ein Verbleiben der Truppen dulden oder gar begünstigen, müssen gründlich zerstört werden. Hierbei rechne ich auf ihre bewährte Hilfe! Wirken Sie, der Sie den Ernst der Lage übersehen, wie bisher darauf ein, daß Führer und Truppe schleunigst zum Gehorsam zurückkehren. Sorgen Sie dafür, daß zunächst Mitau so schnell wie möglich geräumt wird, um dem Feindbunde unseren guten Willen zu zeigen. Nach Übergabe des Kommandos an den Generalleutnant von Eberhardt bitte ich Sie, sich in Gumbinnen zu meiner Verfügung zu halten. Denn auch dann noch werden wir unter Umständen Ihre persönliche Einwirkung nicht entbehren können, wenn einzelne Führer oder Truppen nach Ihrer Abreise aus dem Baltikum auf unüberlegte Entschlüsse irgendwelcher Art verfallen sollten“ (Abschrift; PA, Weltkrieg 20 d Nr. 1 a, Bd. 51).

b) Deutschland soll die Zustimmung zur Bildung einer Kommission der Entente geben, die die Verhältnisse prüft. Die Kommission soll bereits in Berlin in die bestehenden Schwierigkeiten eingeführt werden. Mit der Kommission soll insbesondere auch darüber verhandelt werden, was zum Schutze der Bevölkerung Ostpreußens gegen die Überflutung mit Flüchtlingen aus dem Baltikum geschehen soll, die mit den Truppen das Gebiet verlassen.

c) Weitere Geldmittel sollen an die Truppen nicht mehr geschickt werden.

d) Beim Abtransport soll darauf geachtet werden, daß die Truppen in kleinen Verbänden möglichst weit auseinander gebracht und im Reich verteilt werden.

e) In der Presse soll die Androhung wirtschaftlicher Pressionen durch Amerika vorläufig noch nicht bekanntgegeben werden. Die Truppen sollen auf die Nachteile, die aus ihrem Verhalten dem Vaterlande erwachsen können, hingewiesen werden4.

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Einzelheiten über einen Aufruf an die Truppen s. Dok. Nr. 72, P. 1. Die Kabinettsbeschlüsse zu a–e werden sinngemäß den All. durch Frhr. von Lersner am 26. 9. bekanntgegeben (DBFP, 1st Series, Vol. I, S. 808 ff., 816 f.) und förmlich in Beantwortung der in Anm. 2 zit. all. Note vom 27. 9. in einer dt. Note vom 3. 10. wiederholt (DBFP, a.a.O., S. 872 f.). Den Baltikumtruppen stellt der RWeM in einem Telegr. vom 26. 9. an das AOK Nord die Wahl zwischen einem Übertritt zu der weißruss. Westarmee und der Rückkehr nach Dtld. frei, womit er im Widerspruch zu der bereits früher vom AA eingenommenen Haltung (vgl. Dok. Nr. 52, Anm. 8) die zwischen Gen. von der Goltz und Oberst Awaloff-Bermondt am 21. 9. vereinbarte Kommandoübergabe in Mitau an die Russen billigt (vgl. Rüdiger Graf von der Goltz: Meine Sendung in Finnland und im Baltikum. S. 266 ff). Wer nach dieser Entscheidung den Räumungsbefehl nicht befolgt, werde keine weiteren Bezüge aus Reichsmitteln erhalten. Gleichzeitig befiehlt der RWeM, Gen. von der Goltz abzulösen, das im Baltikum stehende VI. Reservekorps aufzulösen und das Kommando über alle dt. Truppen östlich der Reichsgrenze GenLt. von Eberhardt zu übertragen (Telegrammabschrift in: PA, Weltkrieg 20 d Nr. 1 a, Bd. 48).

f) Es soll geprüft werden, welche Folgen der Übertritt deutscher Offiziere in russische Dienste hat, insbesondere ob die Truppen gewarnt werden können, daß sie dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit verlören5.

5

In einer gutachtlichen Stellungnahme gelangt der RJM zu einer bejahenden Antwort: Eine Warnung könne sich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.13 (RGBl. S. 583 ) stützen (Der RJM an den RK, 8.10.19; R 43 I /47 , Bl. 278 f.).

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