1.55.1 (ma12p): Spanischer Handelsvertrag.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 2 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

Spanischer Handelsvertrag.

Der Reichsminister der Finanzen glaubte, nochmals darauf hinweisen zu sollen, daß das gestern im Kabinett beschlossene Verfahren – ohne gesetzliche Grundlage die Zölle in einer Weise zu stunden, die einem Erlaß gleichkomme1 – ein im Hinblick auf die künftige parlamentarische Behandlung bedenkliches Vorgehen sei. Er sei zwar nicht in der Lage, die Aufhebung des gestrigen Kabinettsbeschlusses zu beantragen. Die Interessen der Industrie an dem Abschluß des Handelsvertrages und die Interessen des Weinbaues an dem Nichtabschluß des Vertrages seien vielleicht gleich groß. Man könne sich nur schwer für die eine oder andere Seite entscheiden. Mit Rücksicht darauf, daß aber erneut der Weinbau dringlich vorstellig im Reichswirtschaftsministerium geworden sei, habe er es für notwendig gehalten, die Angelegenheit nochmals zur Sprache zu bringen.

1

S. Dok. Nr. 266, P. 2.

Der Reichswirtschaftsminister berichtete über die Vorstellungen, die die Vertreter des Weinbaues bei ihm erhoben hätten. Die Lage des Weinbaues sei zweifellos sehr ernst. Gleichwohl aber sei er der Auffassung, daß der spanisch-deutsche Handelsvertrag am 1. August auf dem Wege über die Zollstundung in Kraft gesetzt werden müsse.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies auf die parlamentarische Lage hin und hielt es für durchaus nicht sicher, daß der Vertrag im Parlament ratifiziert werde. Dann ergebe sich aber eine außerordentlich unglückliche Situation. Eine Herabsetzung des bestehenden Zollsatzes für Rotwein von 60 M auf 20 M könne er nicht mitmachen. Er müsse sich gegen diesen spanischen Handelsvertrag erklären.

Der Reichsminister der Finanzen fragte den Vertreter des Auswärtigen Amtes, ob das Auswärtige Amt sicher darin sei, daß Spanien den Vertrag ratifiziere.

[936] Ministerialdirektor v. Stockhammern wies zunächst darauf hin, daß der Vertrag zweifellos nicht zustande käme, wenn er nicht am 1. August in Kraft gesetzt würde. Was die Ratifizierung angehe, so sei dies in Spanien eine reine Formsache.

Der Reichskanzler glaubte, daß neue Gesichtspunkte für eine ablehnende Haltung gegenüber den Anträgen des Auswärtigen Amtes nicht vorgebracht seien, daß vielmehr die Diskussion die Gründe nur noch unterstrichen habe, die gestern das Kabinett zu seinem Entschluß bestimmt hätten. Eine Abänderung des Kabinettsbeschlusses von gestern bezüglich der Ermächtigung des Reichsministers der Finanzen, die erforderlichen Zollstundungen vorzunehmen, werde nicht erforderlich.

Extras (Fußzeile):