1.61.3 (wir2p): 3. Änderungen des Reichsrats im Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung zu Zollerhöhungen.

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3. Änderungen des Reichsrats im Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung zu Zollerhöhungen.

Das Kabinett stimmt dem Entwurf zu3.

3

Der ursprüngliche Entwurf war der Rkei am 28.3.22 zugegangen und am 11.4.22 im Beschlußverfahren genehmigt (R 43 I /2416 , Bl. 102-104, 106). Die im RR vorgenommenen Änderungen sollten eine stärkere Beteiligung des RR bei Abänderungen des Zolltarifs bewirken. In einem Schreiben vom 16.6.22 an die Rkei hatten der RFM, der RWiM und der REM den Änderungen des RR zugestimmt, da der Zweck des Gesetzes, nämlich den Interessen des Wirtschaftslebens dienende Zolltarifänderungen möglichst schnell durchzusetzen, auch nach der Abänderung gewährleistet schien. Der Entwurf gelangt am 28.6.1922 in den RT (RT-Drucks. Nr. 4681, Bd. 374 ), wird am 10.7.22 in 1. Beratung dem Ausschuß für Volkswirtschaft überwiesen (RT Bd. 356, S. 8395  B und RT-Drucks. Nr. 4732, Bd. 374 ), am 13.7.22 verabschiedet (RT Bd. 357, S. 9442 ) und am 7.2.23 verkündet (RGBl. 1923 II, S. 57 ).

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