2.91.5 (bru1p): 5. Handelsvertragsverhandlungen mit Finnland.

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[352] 5. Handelsvertragsverhandlungen mit Finnland.

Ministerialdirektor Dr. Ritter trug den Sachverhalt vor5. Er teilte mit, daß Reichsminister Dr. Curtius der Auffassung sei, die Landwirtschaft müsse irgendwie in den Genuß des erhöhten Butterzolles von 50 RM kommen.

5

Das dt.-finnische Zusatzabkommen vom 25.11.29 (s. diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 365, P. 7) zum dt.-finnischen Handelsvertrag von 1926 war wegen der sieben- und fünfjährigen Bindung des Butter- und Käsezolls auf den Widerstand des RT gestoßen. Die finnischen privaten Interessenten an der Butter- und Käseausfuhr nach Dtld sollten durch private Verhandlungen befriedigt werden; die Finnische Reg. sollte daraufhin der nachträglichen Streichung dieser beiden Zollbindungen zustimmen. Der HPA des RT hatte die RReg. aufgefordert, die Ratifikationsurkunden über das Zusatzabkommen vom 25.11.29 erst dann auszutauschen, wenn die vereinbarte Streichung der Butter- und Käsezollbindung rechtskräftig geworden wäre. Die finnischen privaten Unterhändler hatten nachträglich an den privaten Vereinbarungen, die am 21.6.30 paraphiert worden waren, eine Reihe von formellen und materiellen Änderungen verlangt. Damit wollte Finnland wahrscheinlich versuchen, Dtld auf dem Butterzoll von 27,50 RM sitzen zu lassen, weil es damit rechnete, daß einerseits das Inkrafttreten des Zusatzabkommens von 1929 augenblicklich nicht möglich sei, andererseits der Kündigung des alten Handelsabkommens von 1926 die Genfer Zollkonvention entgegenstehe. Der REM hatte angesichts dieser Sachlage beantragt, daß Dtld am 1.8.30 das alte Handelsabkommen kündigen solle, wenn bis dahin die Privatverträge nicht endgültig unterzeichnet seien. Die dt. Landwirtschaft müsse endlich die Sicherheit haben, daß sie in absehbarer Zeit in den Genuß des im Jahre 1929 auf 50 RM erhöhten Butterzolls komme. Bei einer etwaigen Kündigung sollte zugleich der Wunsch nach sofortigen Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Handelsvertrags ausgesprochen werden. Das RFMin. und das RWiMin. hatten dagegen eine Kündigung abgelehnt, da dies die dt. Ausfuhr nach Finnland gefährden würde. Das AA teilte diese Bedenken „wegen der mit einer Kündigung verbundenen erneuten Diskreditierung der deutschen Außenhandelspolitik“ (Kabinettsvorlage des AA vom 28.7.30 in R 43 I /1092 , Bl. 194–196). Zur Begründung seines Antrags übersandte der REM der Rkei am 29. 7. einen Bericht des Verhandlungsleiters der dt. Wirtschaftskommission über die Regelung der Einfuhr von finnischen Molkereiprodukten nach Dtld vom 25.7.30 und eine Denkschrift des REMin. über die Lage der dt. Milchwirtschaft (R 43 I /1092 , Bl. 203–225).

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Reichsminister der Finanzen Dietrich um Aussetzung der Entscheidung gebeten habe. Er, der Reichskanzler, wolle mit Reichsminister Dietrich nochmals Fühlung nehmen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte eine baldige Entscheidung dahingehend für notwendig, daß das vorläufige deutsch-finnische Handelsabkommen vom 29.6.1926 gekündigt und die Ratifikation des Zusatzabkommens vom 25.11.1929 abgelehnt wird6.

6

Das Handelsabkommen vom 29.6.26 ist im RGBl. II, S. 638  veröffentlicht, das Zusatzabkommen vom 25.11.29 im RGBl. 1930 II, S. 993 .

Auf Vorschlag des Reichskanzlers erklärte sich das Reichskabinett mit einer Verschiebung der Beschlußfassung einverstanden7.

7

Vgl. dazu Dok. Nr. 99, P. 2.

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