1.131.1 (ma12p): Militärkontrolle.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 2 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

Militärkontrolle.

Der Reichsminister des Auswärtigen und Herr v. Schubert teilten mit, daß der italienische Botschafter Bosdari in einem Gespräch ernst darauf hingewiesen habe, daß die Kontrollfrage nicht gut laufe. Es würde ein Bericht an den Botschafterrat vorbereitet, der für uns sehr ungünstig sei.

Der Reichswehrminister wies darauf hin, daß die Hauptfrage die der Zeitfreiwilligen wäre1 und empfahl eine Demarche in den in Frage kommenden Hauptstädten, durch die zugegeben werden sollte, daß wir in kritischer Zeit in der Tat Zeitfreiwillige ausgebildet hätten.

1

In einer Note vom 2. 10. hatte der Vorsitzende der IMKK, General Walch, die Beschwerden der IMKK über Widerstände dt. Instanzen gegen die Durchführung der Generalinspektion übermittelt. U. a. habe sich das RWeMin. geweigert, der IMKK Auskunft über unerlaubte Einstellungen in das Heer seit 1922 zu geben, und zwar mit der Begründung, daß die IMKK sich auf die Überprüfung des gegenwärtigen Rüstungsstandes zu beschränken habe. Die IMKK, so führt Walch aus, müsse jedoch das Recht für sich in Anspruch nehmen, im Rahmen der Generalinspektion nicht nur die gegenwärtigen Stärken und Ausrüstungen zu kontrollieren, sondern auch die Veränderungen festzustellen, die sich in den militärischen Mitteln Deutschlands seit der Unterbrechung der Militärkontrolle ergeben haben. Es sei nicht zu bestreiten, daß die militärische Vorbildung der Jugend mit unerlaubten Methoden (Ausbildung beim Heer und in den Verbänden) eine Verstärkung der militärischen Mittel bedeute und deshalb von der IMKK in ihre Nachprüfungen einbezogen werden müsse (R 43 I /417 , Bl. 209-217). Generalmajor v. Pawelsz antwortete darauf am 9. 10.: Die dt. Reg. halte grundsätzlich an ihrem Standpunkt fest, daß die Generalinspektion nur den jetzigen dt. Rüstungsstand festzustellen habe. Um jedoch etwaigen irrtümlichen Anschauungen über den dt. Rüstungsstand zu begegnen, sei das RWeMin. ermächtigt worden, auf die in der Note der IMKK vom 2. 10. erwähnten Fragen Auskunft zu erteilen (R 43 I /417 , Bl. 219-221; hier weiterer Schriftwechsel mit der IMKK).

Hinsichtlich der Auskünfte des RWeMin. an die IMKK über die Einstellung von Zeitfreiwilligen vgl. das Schreiben des RWeMin. vom 20. 11. (Dok. Nr. 359).

Der Reichsminister des Auswärtigen äußerte sich im gleichen Sinne. Wir könnten dies umso leichter tun, als in der damaligen Zeit die Regierung Poincaré ihn angefragt habe, was er gegen die Kommunisten- und Ehrhardtgefahr zu tun gedenke.

General Hasse berichtete, daß der IMKK bereits gesagt sei, sie könne im Reichswehrministerium jederzeit erfahren, wieweit die Truppenbestände seinerzeit aufgefüllt seien. Das Reichswehrministerium sei auch bereit, das schriftliche Material vorzulegen.

Er erwähnt ferner, daß auch die Frage der Durchsuchung von Privathäusern usw. nachgiebig erledigt sei2.

2

Vgl. Dok. Nr. 307, P. 1, bes. Anm. 2.

[1138] Es wurde beschlossen, daß Legationsrat Nord nach Paris fahren soll, um die Deutsche Botschaft über den Stand der gesamten Kontrollfrage eingehend zu informieren. Gegebenenfalls soll dann der deutsche Botschafter bei der französischen Regierung die gesamte Angelegenheit zur Sprache bringen. In gleicher Weise soll der Botschafter Sthamer in London vorgehen.

Eine Note an die Regierungen der Ententemächte über die Zeitfreiwilligenfrage soll nach Rückkehr von Nord besprochen werden.

Extras (Fußzeile):