1.121.1 (ma12p): [Regierungsumbildung.]

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[Regierungsumbildung.]

Abgeordneter Stegerwald: Der Vorstand der Zentrumsfraktion habe einen Beschluß gefaßt, der ungefähr Folgendes besage:

Das Zentrum habe sich die größte Mühe gegeben, eine Regierung auf breitester Basis zu bilden. Dieser Versuch sei mißglückt, ebenso der, ein Kabinett von den Deutschnationalen bis zu den Demokraten zu bilden oder das jetzige Kabinett beizubehalten. Daher habe der Kanzler jetzt volle Handlungsfreiheit und werde ersucht, alle Mittel, evtl. auch das der Auflösung, anzuwenden, um die bisherige Außenpolitik und die Politik der sozialen Versöhnung fortzuführen.

Dieser Beschluß werde von der Fraktion ziemlich einmütig angenommen werden1.

1

Der Wortlaut des Beschlusses der Zentrumsfraktion, der am 16. 10. nachmittags veröffentlicht wird, ist in der Tagespresse abgedruckt (DAZ Nr. 489 vom 16. 10.).

Der Reichskanzler Hiermit sei festgestellt, daß alle Versuche der Regierungsumbildung erschöpft seien. Er werde das Ergebnis nunmehr dem Kabinett vortragen. Er sehe keine weitere Möglichkeiten der Regierungsumbildung.

Abgeordneter Koch: Seines Erachtens müsse dieses Kabinett, wie er schon früher betont habe, vor den Reichstag treten.

Abgeordneter Scholz hält dies nach den früheren Feststellungen nicht für möglich.

Abgeordneter Koch: Nicht die Fraktionen, sondern nur der Reichstag könne die Regierung stürzen. Auch die Verfassung wolle, daß in solcher Lage die Regierung vor den Reichstag trete.

Der Reichskanzler Auch andere Wege seien verfassungsmäßig, wenn eine Regierungsbildung und daher sachliches Arbeiten unmöglich sei.

Abgeordneter Haas: Diese Regierung würde im Reichstag eine Mehrheit haben und in sachlichen Arbeiten in keine Schwierigkeiten kommen.

Abgeordneter Zapf: Was die Demokraten wollten, würde nur zu einer Verlängerung der Krise führen.

Abgeordneter Spahn: Seines Erachtens müßten jetzt vom Reichspräsidenten und Reichskanzler die erforderlichen Beschlüsse gefaßt werden.

Der Reichskanzler stellt fest, daß dies die Willensmeinung der Parteien sei.

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