2.110.1 (wir1p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Erhöhung des Goldzuschlags auf Zölle.

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[303]1. Außerhalb der Tagesordnung: Erhöhung des Goldzuschlags auf Zölle.

Das Kabinett stimmt der vorgeschlagenen Erhöhung von 900% auf 1900%, beginnend vom 20. Oktober zu1.

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Siehe auch Dok. Nr. 95, P. 2. Am 21. Juli 1919 war ein Gesetz über die Zahlung der Zölle in Gold (RGBl. 1919 II, S. 1361 ) u. eine Bekanntmachung zu diesem Gesetz (RGBl. 1919 I, S. 1362 ) erlassen worden; danach konnten die an sich in Gold zu zahlenden Zölle in dem um das Aufgeld erhöhten errechneten Betrag auch in deutschen Banknoten, Reichskassenscheinen und Darlehnskassenscheinen gezahlt werden. Das Aufgeld sollte für jede Kalenderwoche im Voraus vom RFMin. festgesetzt u. im Reichsanzeiger veröffentlicht werden (§§ 1 u. 2 der Bekanntmachung, RGBl. 1919 II, S. 1362 ). Die hier beschlossene Erhöhung des Aufgeldes auf 1 900% wird am 3.10.21 bekanntgegeben und soll bis auf weiteres gelten (Reichszollblatt 1921, S. 162). Zur weiteren Entwicklung siehe Dok. Nr. 146, P. 9.

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