1.12.3 (vpa2p): 3. Saatgutschäden in Oberschlesien [und Abrüstungsfrage].

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3. Saatgutschäden in Oberschlesien [und Abrüstungsfrage].

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, die Preußische Staatsregierung habe den durch Rostbefall am Saatgut geschädigten Kreisen Oberschlesiens eine Beihilfe zur Anschaffung von Saatgut für den Fall in Aussicht gestellt, daß das Reich sich mit 35 000 RM beteilige20. Er bat, ihm diesen Betrag entweder unmittelbar zur Verfügung zu stellen oder ihn durch Verminderung von Abstrichen am Etat zu ermöglichen, daß er ihn aus seinen Etatsmitteln zahle.

20

Hierzu vgl. Dok. Nr. 137.

Der Reichsminister der Finanzen hatte grundsätzliche Bedenken. Anträge dieser Art seien von den Ländern häufig gestellt, vom Reichsfinanzministerium aber regelmäßig abgewiesen worden. Nur bei großen Katastrophenschäden seien Beihilfen bewilligt worden. Würde davon abgegangen, so wäre eine Flut von Anträgen ähnlicher Art zu erwarten. Im übrigen seien im Etat des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft noch erhebliche Beträge verfügbar. Er erklärte sich aber auf Anregung des Reichskanzlers bereit, mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in eine Prüfung der Abstriche an seinem Etat einzutreten21.

21

Hierzu nichts ermittelt. Wie aus einem Schreiben des Präs. der Vereinigung der Dt. Bauernvereine an den RK vom 31.10.32 hervorgeht, wurde eine derartige Beihilfe für die betroffenen oberschlesischen Landwirte gewährt (R 43 I /1862 , Bl. 249).

Reichskommissar Dr. Bracht berichtete in diesem Zusammenhang von einer Anordnung, die er in Preußen gegeben habe in der Richtung, daß kein Ressort ohne Zustimmung des Finanzministers über Fonds verfügen könne. Im übrigen bat er, zur Frage der Arbeitslosenunterstützung in absehbarer Zeit anzuordnen, daß kein Übergang mehr von der Krisenfürsorge in die Wohlfahrtspflege stattfinden solle. Nur dadurch werde es möglich, klare Verhältnisse zu schaffen.

Ähnlich sprach sich der Reichsminister der Finanzen aus, der insbesondere bemängelte, daß der größte Teil der Arbeitslosen- und Krisenunterstützungsempfänger gleichzeitig von den Wohlfahrtsämtern einen Spitzenbetrag erhalte, so daß also doppelte Behörden mit jedem Einzelfall befaßt werden.

[585] Der Reichskanzler bat den Reichsarbeitsminister, die angeregten Fragen in einem Verordnungsentwurfe zu klären.

Für baldige Klärung auch der Zinsfrage trat der Reichsminister der Finanzen ein. Eine Notverordnung hierüber werde gleichzeitig mit der Senkung des Reichsbankdiskonts herausgebracht werden müssen, die nach den Verhandlungen in Basel am 20. d. M. möglich sein werde22.

22

Zur Senkung des Reichsbankdiskonts (von 5 auf 4%) vgl. Dok. Nr. 107, dort bes. Anm 5; zur Zinsfrage s. weiter Dok. Nr. 146, P. 3.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete anschließend darüber, daß er an den Vorsitzenden der Abrüstungskommission23 ein Schreiben richten werde, in dem er die Nichtbeteiligung des Deutschen Reichs an den weiteren Verhandlungen zum Ausdruck bringen wolle. Deutschland werde die weiteren Maßnahmen der Abrüstungskommission mit Interesse verfolgen und sich seine Entscheidung vorbehalten24.

23

Henderson.

24

Zum Inhalt dieses am 14. 9. abgesandten Schreibens s. auch Anm 11 zu Dok. Nr. 132.

Nach einem Telegramm aus London, das er verlas, hat England noch keine Beschlüsse gefaßt25. Das Schreiben soll den zuständigen Regierungen mitgeteilt werden.

25

Hierbei dürfte es sich um ein Telegramm des Botschaftsrats Grafen Bernstorff an das AA vom 13. 9. (abgedr. ADAP, Serie B, Bd. XXI, Dok. Nr. 50) gehandelt haben, in dem mitgeteilt wurde, daß MacDonald und Simon „sich tatsächlich über weiteres Vorgehen noch nicht schlüssig geworden und ziemlich ratlos sind, in welcher Form Frage [der dt. Gleichberechtigung] angepackt werden soll, wobei allerdings deutlich erkenntlich war, daß englischerseits beabsichtigt ist, demnächst einzugreifen“. – Eine brit. Stellungnahme in dieser Frage erfolgte erst am 18. 9., s. dazu Dok. Nr. 149, P. 3, dort auch Anm 9.

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