2.14.2 (ma11p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Einlösung von Notgeld der besetzten Gebiete.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Einlösung von Notgeld der besetzten Gebiete.

Der Reichsminister der Finanzen machte davon Mitteilung, daß die Reichsbank sich geweigert habe, weiteres Notgeld der besetzten Gebiete einzulösen4.

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Mit Schreiben vom 8.12.23 an den RK teilt das Rbk-Direktorium mit, daß es „nach eingehender erneuter Prüfung auf Grund der heutigen Sitzung in der Rkei“ beschlossen habe, an seinem bekannten Standpunkt festzuhalten, wonach die Rbk kein Notgeld mehr annehme. Das Direktorium habe in seinem Schreiben vom 7. 12. (Dok. Nr. 13) wie auch in der heutigen Sitzung seine Auffassung ausführlich begründet. Der der Rbk zur Annahme empfohlene Kompromißvorschlag sei nicht akzeptabel. „Die Beruhigung, die in gewisser Hinsicht tatsächlich eingetreten ist, würde nur wieder in Frage gestellt, wenn die ganze Frage der Notgeldannahme erneut von uns zur Diskussion gestellt würde. Es sind letzten Endes immer die gleichen Stellen, die ein Interesse daran haben, diese Dinge nicht zur Ruhe kommen zu lassen und die nicht nur die RReg., sondern, wie wir heute festgestellt haben, auch die Besatzungsbehörden mit allen Mitteln gegen uns mobil zu machen versuchen. Wenn es richtig ist, daß diese Städte [des besetzten Gebiets] Ansprüche gegen das Reich haben, die ihnen bisher vorenthalten wurden, so müßte die Reichsfinanzverwaltung diesen Ansprüchen nachkommen und dadurch die Schwierigkeiten der Finanzierung dieser Kommunen, um die es sich bei der ganzen Frage letzten Endes handelt, ihrerseits beheben oder doch erleichtern.“ (R 43 I /190 , Bl. 203 f.).

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