2.35.2 (ma11p): 2. Einstellung der Zahlungen für die in Deutschland tätigen interalliierten Kommissionen.

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[147]2. Einstellung der Zahlungen für die in Deutschland tätigen interalliierten Kommissionen.

Ministerialdirektor v. Brandt erläuterte die Vorlage2. Er führte aus, daß die Kosten für die Interalliierten Kontrollkommissionen vom 1. April bis Ende des Jahres sich auf insgesamt 7,5 Gold-Millionen beliefen. Zu den Verpflegungsgeldern in der ursprünglichen Höhe von 4 Goldmillionen für die Interalliierten Kontrollkommissionen trete noch ein 50%iger Zuschlag. Hinzu kämen 1,5 Goldmillionen als sächliche Kosten. Die Kosten für die Rheinlandkommission beliefen sich auf 2,5 Goldmillionen im Jahre. Völlig überflüssig sei die Restitutionskommission in Wiesbaden. Auch könnten bei sämtlichen Kommissionen Ersparnisse durch Personalabbau erzielt werden.

2

Mit Schreiben vom 17. 11. an den RK hatte der RFM beantragt, das Kabinett möge die Einstellung der Zahlungen für die persönlichen und sächlichen Bedürfnisse der in Deutschland tätigen Interall. Kommissionen beschließen (im einzelnen: IMKK, Interall. Kohlenkommission in Essen, Interall. Restitutionsdienststellen, Delegation des Garantiekomitees). Anders sei das Haushaltsgleichgewicht nicht aufrechtzuerhalten (R 43 I /189 , Bl. 415 f.). Dagegen wandte der RAM in einem Schreiben an die Rkei vom 28. 11. ein, daß die vom RFM beantragte Zahlungseinstellung bei den betroffenen Kommissionen und den all. Regierungen auf stärksten Widerstand stoßen und Gegenmaßnahmen hervorrufen werde. Nach Ansicht des AA sollte zunächst mit den beteiligten Stellen über einen erträglichen Ausweg verhandelt werden. Die Repko habe in dieser Richtung schon von sich aus inoffiziell Vorschläge machen lassen. Unter allen Umständen müsse sich das AA aber gegen die Aussetzung der Zahlungen für die IMKK aussprechen. Die frz. Reg. würde einen solchen Schritt der dt. Reg. „als letztes Beweisglied in der Kette der von ihr behaupteten allgemeinen Obstruktion Deutschlands gegen die militärischen Klauseln des Versailler Vertrags“ hinstellen; vor allem würde England diesen Anlaß benutzen, um seinen Vertreter in der Kontrollkommission zurückzuziehen. „Dadurch würden wir die zu erwartenden, weiteren schweren Kämpfe in der Abrüstungs- und Kontrollfrage allein mit den Franzosen als Gegner auszufechten haben. Dies würde aber eine derartige Verschlechterung unserer Situation bedeuten, daß im Vergleich hiermit die sich aus der Fortführung der Zahlungen ergebende Belastung unseres Budgets das kleinere Übel wäre.“ (R 43 I /190 , Bl. 68-70). Vgl. die 4. Denkschrift über die Besatzungskosten mit einem Anhang über die Ausgaben Deutschlands für die Interall. Kommissionen vom 13.5.24 (Stand: 31.12.23), RT-Drucks. Nr. 10, Bd. 382 .

Staatssekretär Schroeder führte aus, daß der in der Vorlage vom 17. November 1923 gestellte Antrag dahin modifiziert werden müsse, daß Deutschland die Zahlungen für die Interalliierten Kommissionen nicht brüsk einstellen könne, sondern daß es in Verhandlungen über die eben ausgeführten Punkte eintreten müsse.

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte dieser Auffassung zu und führte im einzelnen aus, daß er in Verhandlungen darüber eintreten wolle, daß bei den Interalliierten Kontrollkommissionen der 50%ige Zuschlag für die Verpflegungsgelder wegfalle, daß die Restitutionskommission in Wiesbaden nach Möglichkeit aufgehoben werde und daß bei der Essener Kohlenstelle und bei den anderen Kommissionen – soweit möglich – ein Personalabbau stattfinde. Über die Einzelheiten werden sich das Reichsfinanzministerium und das Auswärtige Amt ins Benehmen setzen.

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