1.55.5 (wir2p): 4. Außerhalb der Tagesordnung [Aufruf an die deutschen Oberschlesier]

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4. Außerhalb der Tagesordnung [Aufruf an die deutschen Oberschlesier]

trägt Legationsrat von Dirksen einen Aufruf an die deutschen Oberschlesier vor8.

8

Am 15. Mai 1922 war in Genf das deutsch-polnische Abkommen über Oberschlesien paraphiert worden, der entsprechende Gesetzentwurf gelangte am 23.5.1922 in den RT (RT-Drucks. Nr. 4345, Bd. 373 ), wurde hier in dritter Lesung am 30.5.1922 im Rahmen einer Trauerkundgebung für Oberschlesien verabschiedet (RT Bd. 355, S. 7687  ff.) und am 11.6.1922 verkündet (RGBl. 1922 II, S. 275 ). Am 3.6.1922 wurden die Ratifikationsurkunden in Oppeln ausgetauscht; aus diesem Anlaß hatte der RPräs. einen Aufruf erlassen (R 43 I /364 , Bl. 91-96 und Schultheß 1922 S. 66). Bei der endgültigen Übergabe Ostoberschlesiens am 17.6.1922 wird erneut ein Aufruf des RPräs., der RReg. und der PrStReg. erlassen (Schultheß 1922, S. 71 f.; vereinzelte Entwürfe in R 43 I /364 , Bl. 89 f.).

[854] Vizekanzler Bauer hält auch hier eine engere Besprechung über die redaktionelle Fassung dieses Aufrufs zwischen dem Reichsministerium des Innern, dem Preußischen Ministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt für geboten. Eine Einbringung an das Kabinett hält er nicht mehr für notwendig.

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